Unsere ESG Philosophie

Die Weiterentwicklung von nachhaltigen und profitablen Unternehmen ist der Kern von Borromins Beteiligungsphilosophie. Ein wesentliches Element hierbei ist die langfristig orientierte Steigerung des Unternehmenswerts unserer Beteiligungsgesellschaften durch die Berücksichtigung von ESG Aspekten. Borromin ist überzeugt, dass dieser Ansatz das Risikomanagement verbessert und die Identifizierung von Wertschöpfungspotenzialen in den Beteiligungsunternehmen erleichtert.

Der Begriff ESG steht für Environmental, Social und Governance (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung). Hierunter versteht Borromin Folgendes: 

Umwelt: Umweltverschmutzung, Abfallmanagement, Verbrauch von natürlichen Ressourcen

Soziales: Kinderarbeit, Fairer Handel, ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld und Chancengleichheit

Unternehmensführung: Bestechung / Korruption, Unternehmensethik, Risikomanagement und Kontrollsysteme

Bei Borromin setzt sich jedes Investmentteam Mitglied, vom Geschäftsführer bis zum Investment Associate, bei seiner täglichen Arbeit in gleichem Maße mit ESG Themen auseinander. Borromin investiert grundsätzlich nicht in Unternehmen, die den hier geschilderten ethischen Ansprüchen nicht entsprechen.

 

Berücksichtigung von ESG bei neuen Unternehmensbeteiligungen
Bei Borromin werden ESG Aspekte in den verschiedenen Phasen einer Unternehmensbeteiligung berücksichtigt.
 

Vor der Unternehmensbeteiligung

Die für ein Zielunternehmen relevanten ESG Themen werden von Borromin oder einem von Borromin mandatierten ESG Berater im Rahmen des Transaktionsprozesses geprüft und im Entscheidungsprozess entsprechend berücksichtigt. Borromin prüft besonders detailliert die ESG Aspekte der Unternehmensführung. Hierfür wurde ein ausführlicher Compliance Fragebogen entwickelt, der ein wichtiger Bestandteil des Due Dilligence Prozesses ist. Die Relevanz von ökologischen und sozialen Aspekten kann je nach Branche und dem spezifischen Zielunternehmen unterschiedlich ausgeprägt sein. Werden potenzielle ESG Probleme während der Due Dilligence Prüfung identifiziert führt dies nicht automatisch zum Abbruch des Transaktionsprozesses, sondern wird als Optimierungspunkt auf die Agenda für die Zeit während des Beteiligungszeitraums aufgenommen. Abhängig vom Geschäftsmodell des Unternehmens, wird Borromin bei Bedarf nach Abschluss der Transaktion eine zusätzliche umfassendere ESG Prüfung durchführen.
 

Auschluss Liste

Bestimmte Branchen und Tätigkeitsfelder passen nicht zu Borromins Wertvorstellung bzw. Philosophie. Sie sind daher grundsätzlich von Beteiligungen ausgeschlossen. Die aktuelle Ausschlussliste enthält unter anderem:

  • Herstellung und Vertrieb von Tabak und Cannabis 

  • Destillierte alkoholische Getränke und ähnliche Produkte

  • Finanzierung der Produktion und des Handels mit Waffen und Munition jeglicher Art

  • Spielkasinos und ähnliche Unternehmen

  • Pornographie


Nach der Beteiligung

Borromin beteiligt sich an einem breitem Spektrum kleiner und mittelständischer Unternehmen, welche möglicherweise begrenzte Ressourcen für die Umsetzung von ESG Aspekten haben. Borromin wird sich jedoch bemühen, vorhandene Kapazitäten zur Umsetzung der ESG Ziele im Interesse der Investoren und Portfoliounternehmen einzusetzen. Während des Beteiligungszeitraums wird Borromin Maßnahmen ergreifen und Portfoliounternehmen dabei unterstützen, um die identifizierten ESG Risiken und Wertschöpfungsmöglichkeiten in den Unternehmen zu adressieren.  Es obliegt der Einschätzung von Borromin, welche Maßnahmen für das individuelle Unternehmen angemessen und geeignet sind. Diese können Folgendes beinhalten:

  • Überwachung: Wesentliche ESG Themen, die während der Due Dilligence Prüfung identifiziert wurden, werden während des gesamten Beteiligungszeitraums überwacht. Wenn in Bezug auf ein wesentliches Problem kein befriedigender Umgang oder kein Fortschritt zu erkennen ist, wird Borromin gemeinsam mit der Geschäftsleitung des Unternehmens einen Plan entwerfen, wie das Problem behoben werden kann.

  • Engagement: Borromin wird die Geschäftsleitung der Portfoliounternehmen ermutigen, ESG Probleme zu identifizieren und – sofern sie wesentlich sind - den zuständigen Entscheidungsträgern, gegebenenfalls auch Mitgliedern des Beirats, anzuzeigen.

  • Berichterstattung: Borromin wird die Geschäftsleitung der Portfoliounternehmen auffordern, ESG Vorfälle und Fortschritte im Umgang mit ESG Problemen regelmäßig an Borromin zu melden. Gegebenenfalls wird Borromin im Laufe des Beteiligungszeitraums versuchen, von einem spezifischen ESG Problem betroffene Interessensgruppen aktiv mit einzubeziehen, um hierzu fundierte Entscheidungen, welche wiederum diese Interessensgruppen betreffen könnten, fällen zu können.

 

Borromin verpflichtet sich zu einem verantwortungsbewussten und nachhaltigen Investmentansatz. Überlegungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) sind fester Bestandteil unseres Beteiligungsansatz. Borromin unterstützt die von Investoren in Partnerschaft mit den Vereinten Nationen formulierten „Principles for Responsible Investment“ („PRI“):